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Wir gestalten Kommunikation dada design aus Bonn

Dada Design - Wir gestalten Kommunikation

Impressum Angaben gemäß § 5 TMG

Ansprechpartner:
Daniela Thumser
Firmenname:
dada design
Anschrift:
Konstantinstraße 19b
53179 Bonn, Germany

Kontakt

Telefon:
0228 910 725 0
Telefax:
+49 228 910 725 49
E-Mail:
Internet:
https://www.dada-design.de

Rechtliche Informationen

Text:
Dada-Design
Programmierung:
Christoph Roderer,
Imageofnolimits
Quellenangaben für die verwendeten Bilder und Grafiken:
Portraits: Sandra Seifen
Umsatzsteuer-ID gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:
216739204

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Urheberrecht

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Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Darüber hinaus nimmt unser Betrieb an einem Verbraucherstreitigkeitsverfahren nicht teil.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers gelten nur insoweit, als Dada-Design ihnen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für künftige Geschäfte zwischen den Vertragsparteien.

1. Urheberrecht und Nutzungsrechte

  • 1.1. Jeder an Dada-Design erteile Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist.
  • 1.2. Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach §2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
  • 1.3. Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Dada-Design weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt Dada-Design, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD übliche Vergütung als vereinbart.
  • 1.4. Dada-Design überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
  • 1.5. Dada-Design hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt Dada-Design zum Schadensersatz. Ohne Nachweis eines höheren Schadens beträgt der Schadenersatz 100% der vereinbarten bzw. nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD üblichen Vergütung. Das Recht, einen höheren Schaden bei Nachweis geltend zu machen, bleibt unberührt. Weist der Auftraggeber nach, dass kein Schaden oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, ist die Höhe des Schadenersatzes entsprechend anzupassen.
  • 1.6. Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluß auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

2. Vergütung

  • 2.1. Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrages für Design-Leistungen SDSt/AGD, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden. Die Vergütungen sind Nettobeträge, die zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen sind.
  • 2.2. Werden keine Nutzungsrechte eingeräumt und nur Entwürfe und/ oder Reinzeichnungen geliefert, entfällt die Vergütung für die Nutzung.
  • 2.3. Werden die Entwürfe später, oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen, genutzt, so ist Dada-Design berechtigt, die Vergütung für die Nutzung nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. die Differenz zwischen der höheren Vergütung für die Nutzung und der ursprünglich gezahlten zu verlangen.
  • 2.4. Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die Dada-Design für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

3. Fälligkeit der Vergütung

  • 3.1. Die Vergütung ist bei Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. Erstreckt sich ein Auftrag über längere Zeit oder erfordert er von Dada-Design hohe finanzielle Vorleistungen, so sind angemessene Abschlagszahlungen zu leisten, und zwar 1/3 der Gesamtvergütung bei Auftragserteilung, 1/3 nach Fertigstellung von 50% der Arbeiten, 1/3 nach Ablieferung.

4. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

  • 4.1. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung werden nach Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD gesondert berechnet.
  • 4.2. Dada-Design ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Dada-Design entsprechende Vollmacht zu erteilen.
  • 4.3. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von Dada-Design abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, Dada-Design im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.
  • 4.4. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck, etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
  • 4.5. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

5. Eigentumsvorbehalt

  • 5.1. An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
  • 5.2. Die Originale sind daher nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung der Originale notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
  • 5.3. Die Versendung der Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
  • 5.4. Dada-Design ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat Dada-Design dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von Dada-Design geändert werden.

6. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster

  • 6.1. Vor Ausführung der Vervielfältigung sind Dada-Design Korrekturmuster vorzulegen.
  • 6.2. Die Produktionsüberwachung durch Dada-Design erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist Dada-Design berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Er haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  • 6.3. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber Dada-Design 10 bis 20 einwandfreie ungefaltete Belege unentgeltlich. Dada-Design ist berechtigt, diese Muster zum Zwecke der Eigenwerbung zu verwenden.

7. Haftung

  • 7.1. Dada-Design haftet für entstandene Schäden an überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
  • 7.2. Dada-Design verpflichtet sich, Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet Dada-Design für seine Erfüllungsgehilfen nicht.
  • 7.3. Sofern Dada-Design notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen von Dada-Design. Dada-Design haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
  • 7.4. Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
  • 7.5. Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung von Dada-Design.
  • 7.6. Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragunsfähigkeit der Arbeiten haftet Dada-Design nicht.
  • 7.7. Beanstandungen offensichtlicher Mängel, gleich welcher Art, sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich bei Dada-Design geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.

8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

  • 8.1. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Dada-Design behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.
  • 8.2. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann Dada-Design eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadensersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

9. Schutzrechte Dritter

  • 9.1. Der Auftraggeber trägt dafür Sorge, dass sämtliche Vorlagen, Muster und sonstige Materialien, die er Dada-Design zur Ausführung des Auftrags zur Verfügung stellt, frei von Schutzrechten Dritter (z.B. Urheberrechte, Marken- und Kennzeichenrechte, Namens- und Firmenrechte) sind und dass er zur Verwendung und Nutzung dieser Materialien berechtigt ist.
  • 9.2. Dada-Design und der Auftraggeber benachrichtigen sich gegenseitig umgehend, wenn von dritter Seite Schutzrechtsverletzungen geltend gemacht werden.
  • 9.3. Der Auftraggeber stellt Dada-Design von jeglicher Haftung frei, sofern von dritter Seite Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten an Dada-Design gestellt werden.

10. Haftung

  • 10.1. Dada-Design haftet bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen nur für den vertragstypischen und vorhersehbaren Durchschnittsschaden.
  • 10.2. Die Haftung für die leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist ausgeschlossen.
  • 10.3. Diese Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Lebens-, Körper- und Gesundheitsschäden sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftgesetzt.

11. Zahlungsbedingungen

  • 11.1. Die Vergütung der Leistungen von Dada-Design richtet sich nach dem jeweiligen Einzelvertrag und den jeweils gültigen Honorarsätzen von Dada-Design. Gleiches gilt für die Fahrt- bzw. andere Nebenkosten.
  • 11.2. Alle Preise verstehen sich in Euro. Die Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe wird zusätzlich in Rechnung gestellt.
  • 11.3. Alle Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zahlbar. Der Auftraggeber kommt vierzehn Tage nach Zugang einer Rechnung in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf.
  • 11.4. Der Auftraggeber kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
  • 11.5. Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Auftraggebern nur in Fällen von unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen zu.

12. Schlußbestimmungen

  • 12.1. Der Erfüllungsort ist Sitz von Dada-Design.
  • 12.2. Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.
  • 12.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
  • 12.4. Gerichtsstand ist der Sitz von Dada-Design, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.